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Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Mietvertrag zwischen Lebensgefährten über die hälftige Nutzung der gemeinsam bewohnten Wohnung steuerlich nicht anzuerkennen ist.
Die Klägerin ist Eigentümerin einer Immobilie mit mehreren Wohnungen. Im Erdgeschoss befindet sich ihr Büro, das Dachgeschoss vermietet sie an einen fremden Dritten zu Wohnzwecken und das Obergeschoss bewohnt sie mit ihrem Lebensgefährten. Dieser überwies ihr im Streitjahr monatlich einen als Miete bezeichneten Betrag in Höhe von 350 Euro und ein Haushaltsgeld in Höhe von 150 Euro. Die Klägerin und ihr
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass kein steuerrechtlich anzuerkennendes
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2019
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27648
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