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Journalisten dürfen nicht gezwungen werden, ihre Quelle anzugeben. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervor.
Vor dem Gericht hatte ein niederländischer Journalist gegen seine Inhaftierung geklagt, die erfolgt war, weil er die Identität seines Informanten nicht preisgeben wollte. Er hatte im Jahr 2000 über Waffenhandel recherchiert und wurde für die Dauer von zwei Wochen in Beugehaft genommen.
Die Straßburger Richter bestätigten ihre Rechtsprechung, nach der der journalistische
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2007
Quelle: ra-online
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