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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 22.11.2007
64752/01 -

Urteil zu Quellenschutz: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Informantenschutz

Journalist muss Quelle nicht angeben

Journalisten dürfen nicht gezwungen werden, ihre Quelle anzugeben. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervor.

Vor dem Gericht hatte ein niederländischer Journalist gegen seine Inhaftierung geklagt, die erfolgt war, weil er die Identität seines Informanten nicht preisgeben wollte. Er hatte im Jahr 2000 über Waffenhandel recherchiert und wurde für die Dauer von zwei Wochen in Beugehaft genommen.

Quellenschutz ist Grundpfeiler der Pressefreifreiheit

Die Straßburger Richter bestätigten ihre Rechtsprechung, nach der der journalistische Quellenschutz eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Pressefreiheit ist. Ohne einen solchen Schutz würden Informanten daran gehindert, die Medien über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Gleichzeitig würde die Wächterfunktion der Presse untergraben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2007
Quelle: ra-online

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