wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 22.11.2007
64752/01 -

Urteil zu Quellenschutz: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Informantenschutz

Journalist muss Quelle nicht angeben

Journalisten dürfen nicht gezwungen werden, ihre Quelle anzugeben. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervor.

Vor dem Gericht hatte ein niederländischer Journalist gegen seine Inhaftierung geklagt, die erfolgt war, weil er die Identität seines Informanten nicht preisgeben wollte. Er hatte im Jahr 2000 über Waffenhandel recherchiert und wurde für die Dauer von zwei Wochen in Beugehaft genommen.

Quellenschutz ist Grundpfeiler der Pressefreifreiheit

Die Straßburger Richter bestätigten ihre Rechtsprechung, nach der der journalistische Quellenschutz eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Pressefreiheit ist. Ohne einen solchen Schutz würden Informanten daran gehindert, die Medien über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Gleichzeitig würde die Wächterfunktion der Presse untergraben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2007
Quelle: ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/EuropGMR_6475201_Urteil-zu-Quellenschutz-Europaeischer-Gerichtshof-fuer-Menschenrechte-staerkt-Informantenschutz~N5205

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5205 Dokument-Nr. 5205

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.