kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Anspruch auf Nacktheit in der Öffentlichkeit kann nicht aus dem Recht zur freien Meinungsäußerung (Art. 10 EMRK) und dem Recht zur Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) hergeleitet werden. Es ist zu beachten, dass die Rechte nur im Einklang mit den bestehenden Gesetzen ausgeübt werden dürfen. Dies geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Schotte wurde im Zeitraum von 2003 bis 2012 über 30-mal wegen Nacktheit in der
Der EGMR führte zum Fall zunächst aus, dass die Entscheidung sich
Nach Auffassung des EGMR haben die Verurteilungen im Einklang mit dem Gesetz gestanden. Sie haben als Ziel gehabt, die Ordnung aufrechtzuerhalten und weitere Straftaten zu verhüten. Das Gericht betonte, dass das Recht zur freien Meinungsäußerung nur im Rahmen der geltenden Gesetze ausgeübt werden darf. Die Durchsetzung seiner gesellschaftlichen Ansichten habe der Nacktwanderer daher in Übereinstimmung mit den Gesetzen bringen müssen. Soweit der Nacktwanderer für sich Toleranz und Anerkennung beanspruchte, verwies das Gericht darauf, dass er selbst Toleranz und Sensibilität gegenüber den Ansichten seiner Mitmenschen habe zeigen müssen. Im Ergebnis befand das Gericht, dass die Freiheitsentziehungen eine Konsequenz der wiederholten Verstöße des Nacktwanderers waren. Er habe im vollen Bewusstsein der Konsequenzen gegen die Moralvorstellung der Allgemeinheit verstoßen.
Zwar sei es richtig gewesen, so der EGMR, dass die Dauer der
Darüber hinaus sah der EGMR keinen unzulässigen Eingriff in das Recht auf Achtung der Privatsphäre. Denn durch dieses Recht werde nicht das Nacktsein in der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2014
Quelle: Europäischer Gerichtshof für Menschnrechte, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/EuropGMR_4932711_Recht-auf-Nacktsein-Recht-zur-freien-Meinungsaeusserung-sowie-Recht-zur-Achtung-des-Privatlebens-gewaehrt-keinen-Anspruch-auf-Nacktheit-in-der-Oeffentlichkeit~N19240
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 19240
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.