wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 04.11.2014
29217/12 -

EGMR zum Dubliner Übereinkommen: Abschiebung von Flüchtlingen nach Italien nur bei Gewährleistung einer dem Kindesalter angemessenen Unterbringung sowie der gemeinsamen Familien­unterbringung zulässig

Rückführung ohne Gewährleistung von individuellen Garantien verstößt gegen Art. 3 der Europäischen Menschen­rechts­konvention

Eine Familie darf nur dann entsprechend des Dubliner Übereinkommens nach Italien abgeschoben werden, wenn gewährleistet wird, dass die Kinder ihrem Alter angemessen untergebracht werden und die Familie gemeinsam untergebracht wird. Ohne eine solche Gewährleistung liegt ein Verstoß gegen das Verbot von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 der Europäischen Menschen­rechts­konvention - EMRK) vor. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine afghanisches Ehepaar reiste mit ihren sechs minderjährigen Kinder im Juli 2011 über Italien in die Europäische Union ein. Nachdem sie versuchten in Österreich Asyl zu erhalten und die Behörden dies ablehnten, versuchten sie ihr Glück in der Schweiz. Die schweizer Behörden lehnte aber ebenfalls eine Entscheidung über den Asylantrag ab. Zudem beabsichtigten sie die Familie entsprechend des Dubliner Übereinkommens nach Italien abzuschieben. Nachdem die Familie erfolglos versuchte die Abschiebung mit Hilfe der schweizer Gerichte abzuwenden, wandten sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Denn ihrer Meinung nach seien die Zustände in den italienischen Flüchtlingslagern für eine Familie mit minderjährigen Kindern unzumutbar.

Altersgerechte Unterbringung sowie gemeinsame Familienunterbringung muss gewährleistet werden

Der EGMR entschied zu Gunsten der Flüchtlingsfamilie. Eine Abschiebung nach Italien entsprechend des Dubliner Übereinkommens sei nur dann zulässig, wenn eine dem Alter der minderjährigen Kinder entsprechende Unterbringung sowie eine gemeinsame Familienunterbringung gewährleistet wird. Ohne solche individuellen Garantien würde die Abschiebung eine Verletzung von Art. 3 der EMRK darstellen. Denn angesichts der mangelhaften Zustände in den italienischen Flüchtlingslagern sei zu befürchten, dass die Familie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterzogen wird.

Besonderer Schutz von asylsuchenden mit Kindern

Nach Auffassung des EGMR genießen asylsuchende Personen einen besonderen Schutz durch Art. 3 EMRK. Dies gelte vor allem für Familien mit minderjährigen Kindern. Denn diese Personengruppe sei besonders benachteiligt und verletzlich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2014
Quelle: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, ra-online (pm-englisch/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/EuropGMR_2921712_EGMR-zum-Dubliner-Uebereinkommen-Abschiebung-von-Fluechtlingen-nach-Italien-nur-bei-Gewaehrleistung-einer-dem-Kindesalter-angemessenen-Unterbringung-sowie-der~N19105

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 19105 Dokument-Nr. 19105

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.