kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Dekret der Flämischen Gemeinschaft, wonach alle Arbeitsverträge mit grenzüberschreitendem Charakter auf Niederländisch abzufassen sind, verstößt gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Im besonderen Kontext eines Vertrags mit grenzüberschreitendem Charakter steht eine solche sprachliche Verpflichtung in keinem angemessenen Verhältnis zu den von Belgien angeführten Zielen (Schutz einer Landessprache, Schutz der Arbeitnehmer und wirksame Kontrolle durch die nationalen Behörden). Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
In Belgien verpflichtet ein Dekret der Flämischen Gemeinschaft unter anderem beim Abfassen von Arbeitsverträgen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern mit Betriebssitz im niederländischen Sprachgebiet zum Gebrauch des Niederländischen. Die Nichtbeachtung dieser sprachlichen Verpflichtung führt zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrags, ohne jedoch einen Nachteil für den
Herr Anton Las, ein niederländischer Staatsbürger mit Wohnsitz in den Niederlanden, wurde 2004 von der PSA Antwerp mit Sitz in Antwerpen (Belgien), die zu einem multinationalen Konzern mit Sitz in Singapur gehört, als „Chief Financial Officer“ eingestellt. Der in englischer Sprache abgefasste
Mit Schreiben in englischer Sprache kündigte PSA Antwerp Herrn Las im Jahr 2009 und zahlte ihm eine nach dem
Das belgische Gericht möchte vom Gerichtshof der Europäischen Union wissen, ob das Dekret der Flämischen Gemeinschaft über den Sprachgebrauch gegen die
In seinem Urteil weist der Gerichtshof zunächst darauf hin, dass der betreffende Vertrag unter die
Der Gerichtshof stellt fest, dass beim Abfassen von grenzüberschreitenden Arbeitsverträgen, die von Arbeitgebern mit Betriebssitz im niederländischen Sprachgebiet Belgiens geschlossen werden, allein die niederländische Fassung verbindlich ist. Somit stellt eine solche Regelung, die geeignet ist, abschreckende Wirkung auf nicht niederländischsprachige
Zu den von der belgischen Regierung angeführten Begründungen führt der Gerichtshof aus, dass es das Unionsrecht einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, eine Politik zum Schutz und zur Förderung seiner Amtssprache(n) zu betreiben. Die Union wahrt nämlich den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt. Sie achtet auch die nationale Identität ihrer Mitgliedstaaten, zu der auch der Schutz von deren Amtssprache(n) gehört.
Der Gerichtshof prüft auch die von Belgien vorgetragenen Ziele in Bezug auf den sozialen Schutz der
Aus dem beanstandeten Dekret geht jedoch hervor, dass der Verstoß gegen die Verpflichtung, einen
Unter diesen Umständen hält der Gerichtshof das beanstandete Dekret, wonach jeder
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2013
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/EuGH_C20211_Sprachregelung-fuer-Arbeitsvertraege-mit-grenzueberschreitendem-Charakter-verstoesst-gegen-Freizuegigkeit-von-Arbeitnehmern~N15642
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15642
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.