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Im Falle des widerrechtlichen Verbringens eines Kindes kann das Gericht des Mitgliedstaats, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, trotz Zuständigkeit für die Entscheidung über das Sorgerecht in Ausnahmefällen die Verweisung des Falls an ein Gericht des Mitgliedstaats beantragen, in den das Kind verbracht wurde. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Ein slowakisches Paar, das mit seinen beiden Kindern in Österreich wohnhaft war, trägt aufgrund einer Trennung einen Rechtsstreit über die Obsorge für die
Vor diesem Hintergrund hat das österreichische Rekursgericht den Gerichtshof ersucht, die „Brüssel-IIaVerordnung“ auszulegen, die auf Unionsebene Zuständigkeitsregeln u. a. für Sorgerechtsangelegenheiten festlegt. Nach dieser Verordnung sind für die Entscheidung eines Sorgerechtsstreits grundsätzlich die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem das
Das Gericht eines Mitgliedstaats, das in der Hauptsache für die Entscheidung über das Sorgerecht zuständig ist, da das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2023
Quelle: Europäische Gerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33101
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