kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Mitgliedstaat kann das Einschleusen von Ausländern auch dann strafrechtlich verfolgen, wenn die in das Hoheitsgebiet der Union geschleusten Drittstaatsangehörigen über ein durch arglistige Täuschung erlangtes Visum verfügen, das noch nicht annulliert wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Das Unionsrecht* sieht Maßnahmen bezüglich des Überschreitens der Außengrenzen sowie der Verfahren und Voraussetzungen für die Visumerteilung durch die Mitgliedstaaten vor. Sie dienen zur Schaffung eines Systems, mit dem durch die weitere Harmonisierung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften und der Bearbeitungsgepflogenheiten bei den örtlichen konsularischen Dienststellen legale Reisen erleichtert und die illegale Einwanderung bekämpft werden sollen.
Das zuständige Konsulat, das einen Antrag auf Erteilung eines Visums prüft, muss feststellen, ob die Voraussetzungen für die Einreise eines Drittstaatsangehörigen in das Hoheitsgebiet der Union erfüllt sind. Insbesondere ist zu beurteilen, ob bei dem Antragsteller das Risiko der rechtswidrigen Einwanderung besteht, ob er eine Gefahr für die Sicherheit der Mitgliedstaaten darstellt und ob er beabsichtigt, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des beantragten Visums das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen.
Wenn es ernsthafte Gründe zu der Annahme gibt, dass ein
Herr Vo, ein vietnamesischer Staatsangehöriger, wurde in Deutschland wegen des Einschleusens von Ausländern strafrechtlich verfolgt. Er gehörte vietnamesischen Banden an, die Staatsangehörige dieses Landes illegal nach Deutschland schleusten. Eine Bande ging in der Weise vor, dass dem ungarischen Konsulat in Vietnam vorgespiegelt wurde, bei den vietnamesischen Staatsangehörigen handele es sich um Mitglieder touristischer Reisegruppen, wobei diese Reisen in Wirklichkeit nur in den ersten Tagen gemäß dem Reiseprogramm durchgeführt wurden. Anschließend wurden die vietnamesischen Staatsangehörigen, die zwischen 10.000 USD und 15.000 USD gezahlt hatten, in verschiedene Länder, meist nach Deutschland, gebracht.
Eine andere Bande machte sich den Umstand zunutze, dass vietnamesische Staatsangehörige in Schweden auf wenige Monate befristete Arbeitsvisa als Beerenpflücker erlangen konnten. Nachdem die vietnamesischen Staatsangehörigen Arbeitsvisa erhalten und an die Schleuser zwischen 500 Euro und 2.000 Euro gezahlt hatten, wurden sie nach Deutschland gebracht. Einige dieser Personen wurden im deutschen Hoheitsgebiet aufgegriffen, als sie versuchten, sich dort niederzulassen und zu arbeiten. Herr Vo, der den fraglichen Schleuserbanden angehörte, wurde von den deutschen Behörden festgenommen und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Der Bundesgerichtshof möchte vom Gerichtshof der Europäischen Union wissen, ob das
Der Gerichtshof hat dem Antrag des Bundesgerichtshofs, diese Rechtssache dem Eilverfahren zu unterwerfen, stattgegeben, da sich Herr Vo in Haft befindet. Er weist zunächst darauf hin, dass das
Überdies ist nach dem Unionsrecht*** jeder Mitgliedstaat verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass Verstöße mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden Strafen bedroht sind, und um seine Gerichtsbarkeit in Bezug auf Verstöße zu begründen, die ganz oder teilweise in seinem Hoheitsgebiet begangen wurden.
Somit ergibt sich aus dem
Den Mitgliedstaaten werden somit zwei Verpflichtungen auferlegt. Die erste besteht darin, nicht in einer die Freizügigkeit von Visainhabern beschränkenden Weise zu handeln, sofern die Visa nicht ordnungsgemäß annulliert worden sind. Die zweite besteht darin, wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen in Bezug auf Personen vorzusehen und zu verhängen, die Verstöße begehen; dies gilt insbesondere für Schleuser. Diesen Verpflichtungen ist in einer Weise nachzukommen, durch die den Bestimmungen des Unionsrechts ihre volle praktische Wirksamkeit verschafft wird. Erforderlichenfalls müssen die nationalen Gerichte Lösungen praktischer Konkordanz in Bezug auf Normen suchen, deren Anwendung die Wirksamkeit oder die Kohärenz der Unionsregelung in Frage stellen könnte.
Da zu einem Strafverfahren seinem Wesen nach die Notwendigkeit, Ermittlungen geheim zu halten, und die Dringlichkeit der Handlungen gehören können, kann dem Erfordernis einer vorherigen
Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2012
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/EuGH_C-8312-PPU_Visum-durch-arglistige-Taeuschung-erlangt-Strafrechtliche-Verfolgung-eingeschleuster-Auslaender-steht-Unionsrecht-nicht-entgegen~N13328
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 13328
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.