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Für ein nicht offiziell stillgelegtes Fahrzeug, das fahrbereit ist, muss auch dann eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bestehen, wenn sein Eigentümer, der nicht mehr damit fahren will, es auf einem Privatgrundstück abgestellt hat. Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass die nationale Entschädigungsstelle in Fällen, in denen die Person, die verpflichtet war, für ein an einem Unfall beteiligtes Fahrzeug eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen, ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen ist, auch dann Rückgriff auf sie nehmen kann, wenn sie zivilrechtlich nicht für den Unfall verantwortlich war.
Frau Alina Antónia Juliana war Eigentümerin eines in Portugal zugelassenen Kraftfahrzeugs. Wegen gesundheitlicher Probleme hatte sie die Nutzung dieses Fahrzeugs eingestellt und es im Hof ihres Hauses geparkt, ohne jedoch Schritte zu seiner offiziellen Stilllegung zu unternehmen. Im November 2006 bemächtigte sich der Sohn von Frau Juliana ohne deren Erlaubnis und Wissen des Fahrzeugs. Das
Die Erste Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung* bestimmt, dass die Haftpflicht bei Fahrzeugen mit gewöhnlichem Standort im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten durch eine Versicherung gedeckt sein muss. Die Zweite Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung** sieht die Schaffung einer Stelle vor, die u.a. für die durch ein nicht versichertes
In diesem Kontext hat das vom Fundo de Garantia Automóvel angerufene Supremo Tribunal de Justiça (Oberster Gerichtshof, Portugal) beschlossen, dem Gerichtshof Fragen vorzulegen. Es möchte zunächst wissen, ob eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, wenn das betreffende
Mit seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass nach der Ersten Richtlinie eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, wenn das betreffende
Der Gerichtshof führt zunächst aus, dass ein
Sodann stellt der Gerichtshof fest, dass die Zweite Richtlinie einer gesetzlichen Regelung nicht entgegensteht, die - wie die portugiesischen Rechtsvorschriften - vorsieht, dass die Entschädigungsstelle (im vorliegenden Fall der Fundo de Garantia Automóvel) ein Rückgriffsrecht nicht nur gegen den oder die für den
Der Unionsgesetzgeber wollte zwar das Recht der Mitgliedstaaten unberührt lassen, den Rückgriff der Entschädigungsstelle (im vorliegenden Fall des Fundo de Garantia Automóvel) u.a. auf "den oder die für den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2018
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 26398
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