wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 10.12.2018
C-621/18 -

EuGH-Urteil zum Brexit: Großbritannien kann den EU-Austritt widerrufen

Widerruf der Austrittserklärung ohne Zustimmung der übrigen Länder möglich

Großbritannien hat die Möglichkeit, die Austrittserklärung aus der Europäischen Union zu widerrufen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Der Widerruf kann einseitig von Großbritannien erklärt werden ohne dass eine Zustimmung der übrigen Länder notwendig ist. Allerdings müsse das britische Parlament einer Rücknahme der Austrittserklärung zustimmen.

Mehrere Abgeordnete des schottischen, britischen und Europäischen Parlaments hatten geklagt. Sie wollten wissen, welche Möglichkeiten sie bei der bevorstehenden Abstimmung über das Austrittsabkommen im britischen Parlament überhaupt haben.

Nach Ansicht des EuGH haben die Abgeordneten nicht nur zwei sondern drei Möglichkeiten: Sie können dem mit der EU ausgehandelten Austrittsabkommen zustimmen oder aus der EU austreten ohne dem Abkommen zuzustimmen (harter Brexit) oder aber die Austrittserklärung widerrufen. Diese dritte Möglichkeit hat nun der EuGH eröffnet.

EuGH beruft sich auf Artikel 50 EU-Vertrag

Da die Rücknahme der Austrittserklärung nicht ausdrücklich geregelt ist, müssten die Regeln für die Austrittserklärung selbst gelten - also Artikel 50 EU-Vertrag, führte der EuGH aus. Er folgerte: Kann der Austritt einseitig erklärt werden, kann auch die Rücknahme dieser Erklärung einseitig erfolgen. Beides sei eine souveräne Entscheidung jedes Mitgliedsstaates.

Die Möglichkeit des Austritts-Widerrufs bestehe allerdings nur solange das Austrittsabkommen noch nicht in Kraft getreten sei oder die Frist für die Aushandlung eines solchen Deals nicht abgelaufen sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2018
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/EuGH_C-62118_EuGH-Urteil-zum-Brexit-Grossbritannien-kann-den-EU-Austritt-widerrufen.news26795.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26795 Dokument-Nr. 26795

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.