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Bei Flügen, für die eine bestätigte einheitliche Buchung vorliegt und die in mehreren Teilflügen von verschiedenen Luftfahrtunternehmen ausgeführt werden, kann der wegen Annullierung des letzten Teilflugs bestehende Ausgleichsanspruch vor den Gerichten des Abflugorts des ersten Teilflugs geltend gemacht werden. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Im zugrunde liegenden Fall hatten zwei Fluggäste einen Flug mit Anschlussflügen gebucht, für den eine bestätigte einheitliche Buchung vorlag. Der Flug umfasste drei Teilflüge: Der erste Teilflug von Hamburg nach London wurde von dem britischen
Das Amtsgericht Hamburg zweifelte an seiner
Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied, dass die Verordnung über die gerichtliche
Nach Auffassung des Gerichtshofs ist bei einem Vertrag über eine Beförderung im Luftverkehr, der durch eine bestätigte einheitliche Buchung für die gesamte Reise gekennzeichnet ist, das
Hinsichtlich der Möglichkeit, das mit dem letzten Teilflug beauftragte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2020
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28458
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