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Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen können. Der Anspruch des verstorbenen Arbeitnehmers auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub kann nämlich im Wege der Erbfolge auf seine Erben übergehen.
Der verstorbene Ehemann von Frau Bauer war bei der Stadt Wuppertal und der verstorbene Ehemann von Frau Broßonn bei Herrn Willmeroth beschäftigt. Da die Verstorbenen vor ihrem
Das mit diesen Rechtsstreitigkeiten befasste Bundesarbeitsgericht ersuchte den Gerichtshof der Europäischen Union, in diesem Kontext das Unionsrecht* auszulegen, wonach jeder Arbeitnehmer einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen erhält und dieser Anspruch außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle
Mit seinem Urteil bestätigte der Gerichtshof, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nach dem Unionsrecht nicht mit seinem
Der Gerichtshof erkennt an, dass der
Dieses Grundrecht umfasst auch einen Anspruch auf Bezahlung im
Stellt sich heraus, dass eine nationale Regelung (wie die in Rede stehende deutsche Regelung) nicht im Einklang mit dem Unionsrecht ausgelegt werden kann, hat das mit einem Rechtsstreit zwischen dem Rechtsnachfolger eines verstorbenen Arbeitnehmers und dessen ehemaligem Arbeitgeber befasste nationale Gericht die nationale Regelung unangewandt zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass der Rechtsnachfolger von dem ehemaligen Arbeitgeber eine finanzielle
Diese Verpflichtung hat das nationale Gericht unabhängig davon, ob sich in dem Rechtsstreit der Rechtsnachfolger und ein staatlicher Arbeitgeber (wie die Stadt Wuppertal) oder der Rechtsnachfolger und ein privater Arbeitgeber** (wie Herr Willmeroth) gegenüberstehen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2018
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 26651
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