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Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche wegen der körperlichen Belastungen im Spätstadium ihrer Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes aufgibt, kann die "Arbeitnehmereigenschaft" behalten. Hierfür ist lediglich erforderlich, dass sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Geburt ihres Kindes ihre Beschäftigung wieder aufnimmt oder eine andere Stelle findet. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Im Vereinigten Königreich stellt Einkommensbeihilfe (income support) eine Leistung dar, die bestimmten Personengruppen gewährt werden kann, deren Einkommen einen festgesetzten Betrag nicht übersteigt. Schwangere oder Wöchnerinnen können während der Zeit um den Entbindungstermin einen Anspruch auf diese Leistung haben. Jedoch haben „Gebietsfremde“ (also Antragstellerinnen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Vereinigten Königreich haben) keinen Anspruch auf diese Leistung, es sei denn, sie haben die
Jessy Saint Prix ist französische Staatsangehörige und reiste am 10. Juli 2006 in das Vereinigte Königreich ein. Dort arbeitete sie vom 1. September 2006 bis zum 1. August 2007 hauptsächlich als Hilfslehrerin. Während ihrer
Der Supreme Court of the United Kingdom (Oberster Gerichtshof des Vereinigten Königreichs), der mit der Frage befasst war, ob Frau Saint Prix ein Anspruch auf Einkommensbeihilfe zustand, hat dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob eine Frau, die ihre
In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass eine Frau in der Situation von Frau Saint Prix die „Arbeitnehmereigenschaft“ behalten kann. Zur Begründung führt der Gerichtshof aus, dass ein
Unter diesen Umständen ist die Tatsache, dass körperliche Belastungen im Spätstadium einer
Der Gerichtshof stellt fest, dass das nationale Gericht bei der Feststellung, ob der zwischen der Geburt des Kindes und der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2014
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 18365
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