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Die Brauereien Anheuser-Busch und Budìjovický Budvar können beide weiterhin die Marke Budweiser im Vereinigten Königreich benutzen. Die Verbraucher im Vereinigten Königreich nehmen den Unterschied zwischen den Bieren von Budvar und denen von Anheuser-Busch deutlich wahr. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Markenrichtlinie* bestimmt, dass eine
Sowohl die tschechische Brauerei Budvar als auch die amerikanische Brauerei Anheuser-Busch vertreiben seit ihrem Eintritt in den Markt des Vereinigten Königreichs in den Jahren 1973 bzw. 1974 ihre Biere unter dem Zeichen „Budweiser“ oder unter Bezeichnungen, die dieses Zeichen enthalten.
Am 11. Dezember 1979 meldete Anheuser-Busch beim Markenamt des Vereinigten Königreichs das Wort „Budweiser“ als
Im Februar 2000 entschieden die Gerichte des Vereinigten Königreichs, dass Budvar und Anheuser-Busch jeweils das Wort „Budweiser“ als
Am 18. Mai 2005, also vier Jahre und 364 Tage nach
Der Court of Appeal (Rechtsmittelgericht, Vereinigtes Königreich), bei dem in der Rechtssache Rechtsmittel eingelegt worden ist, möchte vom Gerichtshof wissen, ob dem Antrag von Anheuser-Busch auf Ungültigerklärung stattzugeben ist, obwohl beide Unternehmen das Wort „Budweiser“ während mehr als 30 Jahren gutgläubig im Vereinigten Königreich benutzt haben.
In seinem Urteil präzisiert der Gerichtshof der Europäischen Union zunächst seine Rechtsprechung bezüglich der Regeln, die für die Frist von fünf Jahren gelten, nach deren Ablauf der Inhaber der älteren
Dagegen stellt die
Der Gerichtshof stellt ferner klar, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Inhaber einer älteren
In dieser Hinsicht hebt der Gerichtshof hervor, dass Anheuser-Busch und Budvar jeweils ihre Biere im Vereinigten Königreich unter dem Zeichen „Budweiser“ oder unter einer
Außerdem stellt der Gerichtshof fest, dass dem vorlegenden Gericht zufolge die Verbraucher im Vereinigten Königreich, auch wenn die Bezeichnungen identisch sind, den Unterschied zwischen den Bieren von Budvar und denen von Anheuser-Busch deutlich wahrnehmen, weil sich diese Biere seit jeher im Geschmack, im Preis und in der Aufmachung unterscheiden. Zudem ergibt sich aus der Koexistenz der beiden Marken auf dem Markt im Vereinigten Königreich, dass die Biere von Anheuser-Busch und von Budvar, auch wenn die Marken identisch sind, deutlich als von verschiedenen Unternehmen hergestellt wahrgenommen werden können.
Somit stellt der Gerichtshof fest, dass die seit langem bestehende gleichzeitige redliche Benutzung der beiden betroffenen identischen Marken die Hauptfunktion der älteren
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2011
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 12331
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