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Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Rom-III-Verordnung nicht das auf Privatscheidungen anwendbare Recht bestimmt. Eine vor dem Scharia-Gericht erfolgte Scheidung muss daher in Deutschland nicht anerkannt werden.
Herr Raja Mamisch und Frau Soha Sahyouni haben in
Herr Mamisch beantragte in
In seinem Urteil erinnert der Gerichtshof zunächst an seine frühere Entscheidung (vgl. EuGH, Beschluss vom 12.06.2016 - C-281/15 -), in der er bereits festgestellt hat, dass die Rom-III-Verordnung als solche auf die
Nach den Angaben des Oberlandesgerichts München würde, sollte die Rom-III-Verordnung auf Privatscheidungen nicht anwendbar sein, der vorliegende Rechtsstreit nach den deutschen Kollisionsnormen zu entscheiden sein. Der Gerichtshof prüft daher dennoch, ob die Verordnung als solche auf Privatscheidungen wie die im vorliegenden Fall, die durch einseitige Erklärung eines Ehegatten vor einem geistlichen Gericht bewirkt werden, anwendbar ist und somit das anwendbare Recht bestimmt. Er stellt jedoch fest, dass sich aus den mit der Rom-III-Verordnung verfolgten Zielen ergibt, dass diese Verordnung nur Ehescheidungen erfasst, die entweder von einem staatlichen Gericht oder von einer öffentlichen Behörde bzw. unter deren Kontrolle ausgesprochen werden. Eine durch einseitige Erklärung eines Ehegatten vor einem geistlichen Gericht bewirkte Ehescheidung wie die im Ausgangsverfahren fällt daher nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der Rom-III-Verordnung.
Seit dem Erlass der Rom-III-Verordnung haben zwar mehrere Mitgliedstaaten in ihren Rechtsordnungen die Möglichkeit eingeführt, Ehescheidungen ohne Tätigwerden einer staatlichen Behörde auszusprechen. Für die Einbeziehung von Privatscheidungen in den Anwendungsbereich dieser Verordnung wären aber Änderungen erforderlich, für die allein der Unionsgesetzgeber zuständig ist.
Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (ABl. 2010, L 343, S. 10).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2017
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
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