kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Vereinbarungen zwischen Versicherungsgesellschaften und Kfz-Reparaturwerkstätten über die Preise für die Reparatur versicherter Fahrzeuge haben einen wettbewerbswidrigen Zweck und sind daher verboten, wenn sie schon ihrer Natur nach schädlich für das gute Funktionieren des normalen Wettbewerbs sind. Ob sie insoweit schädlich sind, ist in Bezug auf die beiden betroffenen Märkte–den der Kfz-Versicherungen und den der Kfz-Reparaturen– zu beurteilen. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die ungarischen Versicherer - u. a. Allianz Hungária und Generali-Providencia - vereinbaren einmal jährlich mit den Kfz-Vertragshändlern oder mit deren nationaler Vereinigung die Bedingungen und
Da das ungarische Kartellamt der Auffassung war, dass die fraglichen Vereinbarungen die Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Kfz-Versicherungsverträge und auf dem Markt für Kfz-Reparaturen bezweckten, verbot es das wettbewerbswidrige Verhalten und verhängte Geldbußen gegen die betroffenen Unternehmen. Der Legfelsöbb Bíróság (Oberster Gerichtshof in Ungarn), der im Rechtsmittelverfahren mit dieser Rechtssache befasst ist, möchte vom Gerichtshof wissen, ob die fraglichen Vereinbarungen die Verhinderung, die Einschränkung oder die
In seinem Urteil erinnert der Gerichtshof zunächst daran, dass Vereinbarungen mit einem solchen Zweck, d. h. Vereinbarungen, die schon ihrer Natur nach schädlich für das gute Funktionieren des normalen Wettbewerbs sind, verboten sind, ohne dass es einer Prüfung ihrer Auswirkungen auf den Wettbewerb bedarf. Weiter stellt der Gerichtshof fest, dass die untersuchten Vereinbarungen zwei grundsätzlich voneinander unabhängige Tätigkeiten miteinander verbinden, nämlich die Dienstleistung der Kfz-Reparatur und die Vermittlung von Kfz-Versicherungen. Hierzu weist der Gerichtshof darauf hin, dass die Herstellung einer solchen Verbindung nicht automatisch bedeutet, dass die betreffenden Vereinbarungen eine
Der Gerichtshof erläutert ferner, dass im vorliegenden Fall der Zweck der beanstandeten Vereinbarungen im Hinblick auf die beiden betroffenen Märkte zu beurteilen ist. So ist es Sache des ungarischen Gerichts, zum einen zu prüfen, ob die vertikalen Vereinbarungen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs, in dem sie stehen, eine hinreichende Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf dem Markt für Kfz-Versicherungen erkennen lassen, um die Feststellung zu gestatten, dass sie eine
Zum anderen muss das ungarische Gericht bei der Beurteilung des Zwecks der Vereinbarungen in Bezug auf den Markt für Kfz-Reparaturen berücksichtigen, dass die Vereinbarungen offenbar auf der Grundlage der "Preisempfehlungen" geschlossen wurden, die in den von der nationalen Vereinigung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2013
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/EuGH_C-3211_Zur-Wettbewerbswidrigkeit-von-Vereinbarungen-zwischen-Versicherungen-und-Kfz-Reparaturwerkstaetten-ueber-die-Reparaturkosten-versicherter-Fahrzeuge~N15432
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15432
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.