kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Elternteil, der die elterliche Sorge für ein Kind eines Wanderarbeitnehmers wahrnimmt, das im Aufnahmemitgliedstaat seine Ausbildung fortsetzt, hat ein Recht auf Aufenthalt in diesem Staat. Dieses Recht setzt nicht voraus, dass der Elternteil über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass er keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen muss. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entschieden.
Die Gemeinschaftsverordnung über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer sah vor, dass die Familienangehörigen eines Arbeitnehmers, der die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt und im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats beschäftigt ist, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit bei diesem Arbeitnehmer Wohnung nehmen dürfen (Art. 10). Sie bestimmt auch, dass die
Im seinem Urteil im Fall Baumbast vom 17. September 2002 (AZ C-413/99) hat der Gerichtshof festgestellt, dass diese Vorschrift dahin auszulegen ist, dass das Kind eines Wanderarbeitnehmers, das seine
Durch die Richtlinie über die Freizügigkeit der Unionsbürger wurden diese Verordnung geändert und mehrere ältere Rechtsakte über die Freizügigkeit der Bürger ersetzt. Sie sieht vor, dass jeder Bürger das Recht hat, sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats frei zu bewegen und aufzuhalten, wenn er Arbeitnehmer oder Student ist oder über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass er keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen muss. Durch sie wurde Art. 10 der Verordnung, der das
Der Court of Appeal (Berufungsgericht, Vereinigtes Königreich), bei dem beide Rechtssachen anhängig sind, möchte vom Gerichtshof wissen, ob die im Urteil Baumbast vertretene Auslegung von Art. 12 der Verordnung nach dem Inkrafttreten der genannten Richtlinie noch gilt und ob das
Frau Nimco Hassan Ibrahim, eine somalische Staatsangehörige, reiste im Februar 2003 in das Vereinigte Königreich ein, um ihrem Ehemann, Herrn Yusuf, einem dänischen Staatsangehörigen, nachzuziehen, der dort von Oktober 2002 bis Mai 2003 gearbeitet hat. Das Ehepaar hat vier
Von Juni 2003 bis März 2004 bezog Herr Yusuf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit. Als er danach für arbeitsfähig erklärt wurde, verließ er das Vereinigte Königreich. Von dem Zeitpunkt, zu dem er aufgehört hat zu arbeiten, bis zu seiner Ausreise aus dem Vereinigten Königreich erfüllte Herr Yusuf nicht mehr die Voraussetzungen, um sich dort rechtmäßig im Sinne des Gemeinschaftsrechts aufzuhalten.
Frau Ibrahim hat sich nach dem Wegzug von Herrn Yusuf von ihm getrennt. Sie war nie wirtschaftlich unabhängig und ist in vollem Umfang auf Sozialleistungen angewiesen. Sie besitzt keinen umfassenden Krankenversicherungsschutz und ist auf den National Health Service (Staatlicher Gesundheitsdienst) angewiesen. Im Januar 2007 beantragte sie Obdachlosenhilfe für sich und ihre
Frau Maria Teixeira, eine portugiesische Staatsangehörige, kam 1989 mit ihrem Mann, der ebenfalls portugiesischer Staatsangehöriger ist, nach England, und arbeitete dort zwischen 1989 und 1991. Ihre Tochter, Patricia, wurde am 2. Juni 1991 dort geboren. Frau Teixeira und ihr Ehemann ließen sich später scheiden, blieben aber beide im Vereinigten Königreich. Zwischen 1991 und 2005 arbeitete Frau Teixeira immer wieder vorübergehend im Vereinigten Königreich, und Patricia ging dort zur Schule.
Im Juni 2006 ordnete ein Gericht an, dass Patricia bei ihrem Vater wohnen sollte, aber beliebig viel Kontakt zu ihrer Mutter sollte haben können. Im November 2006 begann Patricia eine Kinderbetreuungsausbildung im Vauxhall Learning Centre (Vauxhall Bildungszentrum) im Stadtbezirk Lambeth. Im März 2007 zog Patricia zu ihrer Mutter.
Am 11. April 2007 beantragte Frau Teixeira eine Wohnhilfe für Obdachlose. Dieser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sie kein Recht auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich habe, weil sie nicht arbeite und daher nicht über eigene Existenzmittel verfüge. Frau Teixeira focht diese Entscheidung vor den nationalen Gerichten an und machte dabei geltend, sie habe ein
In seinen Urteilen weist der Gerichtshof darauf hin, dass es Art. 12 der Verordnung erlaubt, dem Kind eines Wanderarbeitnehmers im Zusammenhang mit seinem Recht auf Zugang zur
Diese Autonomie ist durch das Inkrafttreten der neuen Richtlinie nicht in Frage gestellt worden. Hierzu weist der Gerichtshof darauf hin, dass Art. 12 der Verordnung im Gegensatz zu anderen Bestimmungen dieser Verordnung durch die Richtlinie nicht aufgehoben und nicht einmal geändert worden ist. Außerdem zeigen die Vorarbeiten zur Richtlinie, dass diese so ausgestaltet wurde, dass sie mit dem Urteil Baumbast im Einklang stehen sollte.
Sodann stellt der Gerichtshof fest, dass die Gewährung des Aufenthaltsrechts der
Der Gerichtshof gelangt daher zu dem Ergebnis, dass das
In Beantwortung einer anderen Frage, die sich in der Rechtssache Teixeira aufgrund des Umstands stellt, dass die Tochter von Frau Teixeira im Jahr 2009 18 Jahre alt und damit im Vereinigten Königreich volljährig wurde, nämlich der Frage, ob das
Zudem kann sich – obwohl bei einem Kind, das volljährig geworden ist, grundsätzlich vermutet wird, dass es selbst in der Lage ist, für seinen Unterhalt zu sorgen – das
Der Gerichtshof gelangt zu dem Ergebnis, dass das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2010
Quelle: ra-online, EuGH
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/EuGH_C-31008-und-C-48008_EuGH-zum-Aufenthaltsrecht-eines-Kindes-von-Wanderarbeitnehmern-waehrend-der-Ausbildung-im-Aufnahmemitgliedstaat~N9258
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 9258
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.