kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
EU-weit müssen Arbeitgeber ihren Angestellten mindestens in jeder Woche einen freien Tag gewähren. Variabel ist jedoch, auf welchen Tag dieser Ruhetag gelegt wird. Es muss nicht immer der letzte Tag der Woche sein. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer in der Europäischen Union zur Arbeit an bis zu 12 Tagen am Stück verpflichtet werden können, wenn der Arbeitgeber die Ruhetage entsprechend an den Anfang der ersten und das Ende der zweiten Arbeitswoche legt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 9. November 2017.
Dies ergibt sich aus einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 9. November 2017. Das Verfahren war dem EuGH im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens von dem portugiesischen Berufungsgericht Tribunal da Relação do Porto vorgelegt worden. Dieses hatte über die Klage eines ehemaligen angestellten Arbeitnehmers eines portugiesischen Casinos zu entscheiden, der zeitweise an mehr als sieben aufeinanderfolgenden Tagen in dem Casino hatte arbeiten müssen. Dafür verlangte er von der Eigentümerin des Casinos nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine
Die Arbeitszeitregelung in dem Casino stelle eine Verletzung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 EG dar. Artikel 5 ("Wöchentliche Ruhezeit") der Richtlinie schreibt vor, dass "jedem
Auf den ersten Blick liest sich diese Regelung tatsächlich wie ein klares Bekenntnis zur verbindlichen Sechs-Tage-Arbeitswoche als maximale Arbeitszeitbelastung für
Anders sah dies aber der Arbeitgeber. Dieser vertrat die Auffassung, dass das Unionsrecht die aufeinanderfolgenden Arbeitstage nicht begrenze, solange den Beschäftigten nur die verbindliche
Diese Lesart der Richtlinie bestätigte der EuGH. Das Gericht führt in seinem Urteil explizit aus, dass Art. 5 der EU-Richtlinie 2003/88 keineswegs näher festlege, zu welchem Zeitpunkt die
Eine solche Auslegung des Art. 5 der Richtlinie komme zudem nicht nur dem Arbeitgeber zugute, sondern könne auch im Interesse des betroffenen Arbeitnehmers liegen, da diesem dadurch ermöglicht werde, zum Ende eines Bezugszeitraums und zum Anfang des darauf folgenden Zeitraums mehrere aufeinanderfolgende Ruhetage zu erhalten. Auch könne eine verbindliche Festlegung fester Ruhetage für Unternehmen, die an jedem Tag der Woche geöffnet haben - so wie das beklagte Casino - zur Folge haben, dass einigen Arbeitnehmern diese Ruhetage nicht an Wochenenden gewährt werden könne.
Der EuGH führt weiter aus, dass es sich bei dem zugrunde gelegten "Siebentageszeitraum" um einen "Bezugszeitraum" handele. Ein Bezugszeitraum sei ein fester Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Anzahl aufeinanderfolgender Ruhestunden zu gewähren sei - und zwar unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem diese Ruhestunden gewährt werden. Eine gleichmäßige Verteilung der
Zugleich wies das Gericht auf die weiteren Arbeitnehmerschutzbestimmungen der EU-Arbeitszeitrichtlinie hin. Danach dürfen Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern nicht verlangen, im Durchschnitt mehr als 48 Stunden innerhalb eines Siebentageszeitraums zu arbeiten. Eine gleichmäßige Verteilung der
Der EuGH stellte aber auch klar, dass die Richtlinie arbeitnehmerfreundlicheren nationalen Arbeitszeitregelungen in den EU-Mitgliedsstaaten nicht entgegenstehe. Zum anderen gelte in jedem Fall die in der Richtlinie festgeschriebene tägliche Ruhezeit von 11 Stunden und die wöchentliche durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden.
Die EU Mitgliedsstaaten sind also durchaus berechtigt, für
In Deutschland ist diese Problematik zum einen dadurch entschärft, dass zwei Ruhetage pro Woche die absolute Regel sind. Eine Sechs-Tage-Arbeitswoche ist nach wie vor absolut unüblich. Zudem ist der Sonntag in Deutschland gesetzlicher Ruhetag, so dass Arbeitgeber in den meisten Branchen die Ruhetage nicht nach freiem Ermessen verteilen können, sondern ihren Arbeitnehmern eben zumindest jeden Sonntag frei geben müssen. 12 aufeinanderfolgende Arbeitstage können so nicht zusammenkommen. Allerdings gibt es auch in Deutschland einige Branchen, in denen der gesetzliche Ruhetag nicht gilt. Dies ist etwa in der Gastronomie und Hotellerie der Fall sowie in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, im Sicherheitsgewerbe und bei der Feuerwehr. Wenn dort die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2017
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online (vt/we)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/EuGH_C-30616_12-Tage-Arbeit-ohne-Ruhetag-sind-fuer-Arbeitnehmer-zulaessig~N25163
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 25163
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.