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Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die deutsche Regelung, die es Suchmaschinen untersagt, Pressesnippets ohne Genehmigung des Verlegers zu verwenden, mangels vorheriger Übermittlung an die Kommission nicht anwendbar ist. Es handelt sich um eine Vorschrift betreffend einen Dienst der Informationsgesellschaft und somit um eine "technische Vorschrift", deren Entwurf der Kommission zu notifizieren ist.
Im zugrunde liegenden Verfahren erhob die VG Media, eine deutsche Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte, vor dem Landgericht Berlin Schadensersatzklage gegen Google, weil dieses Unternehmen die dem Urheberrecht verwandten Schutzrechte mehrerer ihrer Mitglieder, die Presseverleger sind, verletzt habe. VG Media bringt vor, das Unternehmen Google habe seit dem 1. August 2013 in seiner Suchmaschine und auf seiner automatisierten Nachrichtenseite "Google News" Pressesnippets (kurze Ausschnitte oder Zusammenfassungen von Pressetexten, ggfs. mit Bildern) ihrer Mitglieder verwendet, ohne hierfür ein Entgelt zu entrichten.
Das Landgericht Berlin hat Zweifel, ob sich VG Media gegenüber Google auf die einschlägige deutsche Regelung berufen kann, die am 1. August 2013* in Kraft getreten ist und Presseverleger schützen soll. Diese Regelung verbietet es ausschließlich gewerblichen Betreibern von Suchmaschinen (und gewerblichen Anbietern von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten), Presseerzeugnisse oder Teile hiervon (ausgenommen einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte) öffentlich zugänglich zu machen. Das Landgericht Berlin möchte wissen, ob diese Regelung eine "technische Vorschrift" im Sinne der Richtlinie 98/34 über Normen und technische Vorschriften** darstellt, die als solche der Kommission hätte übermittelt werden müssen, um dem Einzelnen entgegen gehalten werden zu können.
Mit seinem bejahte dies der Gerichtshof der Europäischen Union. Eine Regelung wie die in Rede stehende stellt eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2019
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27853
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