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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, das Fluggäste selbst dann einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, wenn sie sich nicht zur Abfertigung eingefunden haben und mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Beförderungsverweigerung unterrichtet wurden.
Eine Passagierin, der es nicht gelang, für ihren für den Folgetag gebuchten Flug von Frankfurt am Main nach Madrid online einzuchecken, nahm Kontakt zur Fluggesellschaft LATAM Airlines auf. Diese teilte ihr daraufhin mit, dass sie sie auf einen Flug am Vortag umgebucht habe, ohne sie davon zu unterrichten. Außerdem setzte sie die Passagierin davon in Kenntnis, dass sie wegen des Nichtantritts ihres Hinflugs für den Rückflug, der mehr als zwei Wochen später stattfinden sollte, gesperrt worden sei. Wegen dieser
Der EuGH stellt fest, dass die
Darüber hinaus entscheidet der Gerichtshof, dass der Anspruch auf eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2023
Quelle: Europäische Gerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33416
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