kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Regelungen Frankreichs, Österreichs und Irlands, mit denen Kleinverkaufsmindestpreise für Zigaretten festgesetzt werden, verstoßen gegen Unionsrecht. Die Gesundheitsschutzziele können mit einer Anhebung der Verbrauchsteuern erreicht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der europäischen Gemeinschaften hervor.
Die Kommission hat beim Gerichtshof drei Vertragsverletzungsklagen – gegen Frankreich, Österreich und Irland – eingereicht, weil ihres Erachtens die Regelungen dieser drei Mitgliedstaaten, mit denen Mindestpreise für bestimmte
Nach Auffassung der Kommission beeinträchtigen die Regelungen der drei Mitgliedstaaten, die Mindestpreise in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Durchschnittspreise der betreffenden
Der Gerichtshof weist zunächst darauf hin, dass mit der Richtlinie insbesondere sichergestellt werden soll, dass die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der proportionalen Verbrauchsteuer auf
Die Vorgabe eines Kleinverkaufsmindestpreises hat, so der Gerichtshof, zur Folge, dass der von den Herstellern oder den Einführern bestimmte Kleinverkaufshöchstpreis jedenfalls nicht unter diesem verbindlichen Mindestpreis liegen kann, und ist daher geeignet, die Wettbewerbsverhältnisse zu beeinträchtigen, indem bestimmte Hersteller oder Einführer daran gehindert werden, niedrigere Gestehungskosten auszunutzen, um günstigere Kleinverkaufspreise anzubieten.
Der Gerichtshof stellt somit fest, dass ein System von Kleinverkaufsmindestpreisen für
Die Prüfung der nationalen Rechtsvorschriften lässt den Gerichtshof zu dem Ergebnis gelangen, dass es sich mit ihnen nicht unter allen Umständen ausschließen lässt, dass die vorgeschriebenen Mindestpreise den
Der Gerichtshof weist sodann die von den drei Mitgliedstaaten zur Verteidigung ihrer Regelungen vorgebrachten Argumente zurück.
So ist erstens das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht geeignet, die Schlussfolgerung des Gerichtshofs in Frage zu stellen, da es den Vertragsparteien keine konkrete Verpflichtung hinsichtlich der Preispolitik für Tabakerzeugnisse auferlegt, aufgrund deren sie gegen die Bestimmungen der Richtlinie verstoßen dürften. Außerdem steht die Richtlinie einer Preispolitik nicht entgegen, solange diese nicht gegen die Ziele der Richtlinie verstößt.
Zweitens kann das in Art. 30 EG vorgesehene Ziel des Gesundheitsschutzes nur geltend gemacht werden, um die in den Art. 28 EG und 29 EG genannten Maßnahmen der mengenmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkung und Maßnahmen gleicher Wirkung zu rechtfertigen. Die Kommission hat ihre Klagen aber nicht auf diese Bestimmungen des EG-Vertrags gestützt.
Schließlich stellt der Gerichtshof fest, dass die Richtlinie 95/59 den Gesundheitsschutz sicherstellt und die Mitgliedstaaten nicht daran hindert, die Eindämmung des Tabakkonsums weiterzuverfolgen. Er weist darauf hin, dass die Steuervorschriften ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums von
Der Gerichtshof führt ergänzend aus, dass das Verbot der Festsetzung von Mindestpreisen die Mitgliedstaaten nicht daran hindert, den nicht kostendeckenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2010
Quelle: ra-online, EuGH
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/EuGH_C-19708C-19808C-22108_EuGH-Kleinverkaufsmindestpreise-fuer-Tabakwaren-nicht-mit-EU-Richtlinien-vereinbar~N9312
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 9312
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.