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Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass eine Marke, die aus einer auf der Sohle eines Schuhs aufgebrachten Farbe besteht, nicht unter das Verbot der Eintragung von Formen fällt. Eine solche Marke besteht nämlich nicht "ausschließlich aus der Form" im Sinne der Markenrichtlinie.
Herr Louboutin und die Christian Louboutin SAS kreieren hochhackige Damenschuhe, deren Besonderheit darin besteht, dass die äußere Sohle stets die
Das Unternehmen Van Haren betreibt in den Niederlanden Einzelhandelsgeschäfte für
In seinem Urteil führte der Gerichtshof aus, dass die Bedeutung des Begriffs "Form", da dieser in der Richtlinie nicht definiert ist, entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen ist. Der Gerichtshof stellt fest, dass sich aus dem üblichen Wortsinn nicht ergibt, dass eine
Ferner spielt die
Der Gerichtshof stellt außerdem fest, dass ein Zeichen wie das in Rede stehende jedenfalls nicht als "ausschließlich" aus der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2018
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 26036
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