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Bundespatentgericht, Urteil
3 Ni 15/08 -

Bundespatentamt erklärt Patent auf Asthmamedikament für nichtig

Präparate beruhen nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit

Das Bundespatentgericht hat ein Patent auf Medikamente zur Behandlung von Bronchialerkrankungen für nichtig erklärt, da die Präparate nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.

Gegenstand des Verfahrens sind Kombinationspräparate, die die Wirkstoffe Salmeterol und Fluticason enthalten. Diese dienen der verbesserten Behandlung respiratorischer Erkrankungen, insbesondere von Asthma und werden durch Inhalation verabreicht.

Mitbewerber erheben Nichtigkeitsklage gegen Patent

Gegen dieses für einen Arzneimittelkonzern eingetragene Patent haben vier Mitbewerber Nichtigkeitsklage erhoben. Das Bundespatentgericht hat nunmehr dieser Klage stattgegeben und das Patent für nichtig erklärt.

Wirkstoffkombination, wie die Geschützte, bereits zuvor zur Behandlung derartiger Krankheiten eingesetzt

Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die streitgegenständlichen Präparate nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhten und deshalb nicht patentfähig seien. Die Fachwelt habe bereits vor der Erteilung dieses Patents eine Wirkstoffkombination, wie die hier geschützte, zur Behandlung derartiger Krankheiten für sinnvoll gehalten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2010
Quelle: ra-online, Bundespatentgericht

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