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Das Bundespatentgericht hat das Patent der Firma Apple Inc. mit dem Titel "Portable Electronic Device for Photo Management" (in der deutschen Übersetzung: "Tragbares elektronisches Gerät zur Foto-Verwaltung") sowohl in der erteilten Fassung als auch in der Fassung der acht Hilfsanträge für nichtig erklärt.
Im zugrunde liegenden Streitfall musste das Bundespatentgericht über zwei – miteinander verbundene – Klagen der Motorola Mobility Germany GmbH und der Samsung Electronics GmbH gegen das Europäische
Das Gericht erklärte das
Eine vom Gericht in seinem „Hinweis an die Parteien“ (§ 83 Abs. 1 PatG) als möglicherweise nicht vorweggenommen oder naheliegend bezeichnete Merkmalskombination wurde von der Patentinhaberin nicht aufgegriffen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2013
Quelle: Bundespatentgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 16892
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