wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 30.05.2023
5 BV 20.2104 -

Videoüberwachung im Passauer Klostergarten rechtswidrig

Videoüberwachung nur bei klaren Gefahren für die Sicherheit

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat die Videoüberwachung eines Ortsansässigen im Passauer Klostergarten als rechtswidrig eingestuft und die Stadt verpflichtet, die Videoüberwachung des Klägers zu unterlassen.

Beim Klostergarten handelt es sich um ein größeres Areal in der Passauer Innenstadt, das teilweise begrünt ist und der örtlichen Bevölkerung v. a. in den Sommermonaten als Erholungsort dient. Wegen der nahegelegenen Universität sowie des Zentralen Omnibusbahnhofs wird der Klostergarten täglich von mehreren tausend Menschen durchquert. Auf Wunsch der Polizei, die den Klostergarten insbesondere in den Sommermonaten als polizeilichen Brennpunkt ansah, beschloss der Passauer Stadtrat im Jahr 2018 die Installation einer Videoüberwachung des Areals für 19 Stunden pro Tag durch zehn fest installierte Kameras, wobei zwei der Kameras schwenk- und zoombar sind. Gegen die Videoüberwachung legte ein Ortsansässiger, der auch im Passauer Stadtrat sitzt, Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg ein. Das Verwaltungsgericht wies die Klage in erster Instanz ab, woraufhin der Kläger beim BayVGH die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung einlegte.

BayVGH: Videoüberwachung rechtswidrig

Der BayVGH hat die Videoüberwachung des Klägers im Passauer Klostergarten als rechtswidrig eingestuft. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts sei neben der Beschwerdemöglichkeit nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch eine Unterlassungsklage betroffener Personen bei den Verwaltungsgerichten zulässig. Die DSGVO entfalte keine Sperrwirkung. Der Kläger habe einen Anspruch auf Unterlassung, weil die Voraussetzungen für eine Überwachung des Klostergartens als öffentliche Einrichtung der Stadt nicht vorlägen.

Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht belegt

Die Videoüberwachung sei zur Erreichung des beabsichtigten Zwecks weder erforderlich noch geeignet. Die Stadt Passau habe die für eine Videoüberwachung erforderliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit der sich im Klostergarten aufhaltenden Personen oder für die öffentliche Einrichtung selbst nicht nachweisen können. Die Vorfallsdokumentationen der Stadt zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten würden vielmehr zeigen, dass die Einführung der Videoüberwachung keine nennenswerte Auswirkung gehabt habe.

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt

Bei der dargelegten Gefahrenlage würden die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen gerade bei der Ausübung von Freizeitaktivitäten das Interesse der Stadt Passau an der Videoüberwachung überwiegen. Der Kläger werde durch die Kameras in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Gegen das Urteil kann die Stadt Passau innerhalb von einem Monat Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2023
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichthof, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerisches-Verwaltungsgerichtshof_5-BV-202104_Videoueberwachung-im-Passauer-Klostergarten-rechtswidrig~N32972

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32972 Dokument-Nr. 32972

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.