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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den für zwei große Hunde aus dem Landkreis Günzburg angeordneten Leinenzwang bestätigt.
Der Kläger ist Halter zweier
Der BayVGH hat die Anträge abgelehnt und die Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg bestätigt. Gründe, die eine Zulassung der Berufung rechtfertigen würden, lägen nach Ansicht des BayVGH nicht vor. Es bestünden insbesondere keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg. Der Einwand des Klägers, die
Grund für die Unterscheidung nach der Größe sei, dass es bei großen unangeleinten Hunden in Wohngebieten regelmäßig mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu unvorhergesehenen Reaktionen von Menschen oder Hunden und damit zu erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit kommen könne. Der Feststellung, dass es sich hier um große
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2024
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33700
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