Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Begleiterscheinungen eines Grillplatzes direkt vor dem Schlafzimmerfenster einer Wohnanlage können als störend bezeichnet werden und einen Anspruch auf Beseitigung des Grillplatzes begründen. In der Regel ist jedoch die Zustimmung aller Bewohner notwendig, da mit der Beseitigung der Entzug der Nutzungsmöglichkeiten verbunden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.
Im vorliegenden Fall klagten Besitzer einer Wohnung auf Entfernung eines Grillplatzes, der sich in unmittelbarer Nähe ihres Schlafzimmerfensters befand.
Das Bayerische Oberste Landesgericht befand, dass die Beseitigung eines Grillplatzes durch Entfernung verschiedener Gegenstände eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG darstelle. Zur Entfernung eines Grillplatzes sei in der Regel wegen des damit verbundenen Entzugs der Nutzungsmöglichkeit die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer erforderlich. Aus dem Gemeinschaftsverhältnis würden sich Schutz- und Treuepflichten der Wohnungseigentümer untereinander ergeben. Sie könnten jedoch auch den Anspruch eines Wohnungseigentümers begründen, dass ein bestehender Zustand abgeändert werde, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an dem bestehenden Zustand als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen würden.
Ein gewichtiger Gesichtspunkt sei sicher der Umstand, dass der Grillplatz bereits bei Begründung des Wohneigentums vorhanden gewesen wäre. Die Benutzung eines Grillplatzes sei mit Lärm- und Geruchsbeeinträchtigungen verbunden und es stehe außer Frage, dass diese sich unmittelbar vor einem Schlafzimmerfenster besonders störend auswirken würden. Wenn sich im Garten andere, weniger störende Lösungsmöglichkeiten für einen Grillplatz finden ließen, könne der Antrag auf Zustimmung zur Entfernung der genannten Gegenstände von seiner jetzigen Stelle begründet sein.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2012
Quelle: ra-online, Bayerisches Obererstes Landgericht (zt/ZMR 2001, 909/st)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerisches-Oberstes-Landesgericht_2Z-BR-6201_Wohnungseigentuemer-kann-aufgrund-der-Schutz-und-Treuepflichten-der-Wohnungseigentuemer-untereinander-Entfernung-eines-Grillplatzes.news13732.htm
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 13732
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.