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Der Wohnungseigentümer ist nicht verpflichtet eine von seinem Rechtsvorgänger angebrachte Verglasung am Balkon zu beseitigen. Er muss lediglich die Beseitigung der Balkonverglasung dulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Wohnungseigentümerbeschluss sah für eine
Das Bayerische Oberste Landesgericht stellte fest, dass dem
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2013
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (zt/WuM 1998, 117/rb)
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Dokument-Nr. 16250
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