wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 06.11.2023
202 StRR 80/23 -

Bezeichnung einer Frau als "Schlampe" als Schmähung und Formalbeleidigung

Strafbarkeit als Beleidigung im Sinne von § 185 StGB

Wird eine Frau ohne sachlichen Bezug als "Schlampe" bezeichnet, so ist dies als Schmähung und Formalbeleidigung zu werten und gemäß § 185 StGB strafbar. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zuge der Trennung eines in Oberfranken lebenden nichtehelichen Paares im März 2022 postete der Mann auf Facebook einen Beitrag, in dem er den Namen der Ex-Partnerin und ihrer Tochter nannte. Die Tochter rief daraufhin beim Mann an und forderte ihn auf, die Veröffentlichung ihres Namens im Internet zu löschen. Der Mann erwiderte darauf: "Ich mach euch fertig, ihr Schlampen". Die Tochter erstatte aufgrund dessen Strafanzeige. Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 40 €. Das Landgericht Coburg bestätigte dies. Dagegen richtete sich die Revision des Angeklagten.

Bezeichnung als "Schlampe" stellt Straftat dar

Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Angeklagte habe sich wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB strafbar gemacht. Es liege insofern eine Schmähkritik und eine Formalbeleidigung vor, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Die Äußerung habe in keinem sachlichen Zusammenhang mit den Anliegen der Verletzten gestanden. Es sei dem Angeklagten allein darauf angekommen, die Verletzte herabzuwürdigen. Für unerheblich hielt das Gericht, dass die Äußerung nicht von Dritten wahrgenommen wurde und es sich um eine spontane Entgleisung des Angeklagten gehandelt hat.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2023
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Coburg, Urteil vom 22.05.2023
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerisches-Oberstes-Landesgericht_202-StRR-8023_Bezeichnung-einer-Frau-als-Schlampe-als-Schmaehung-und-Formalbeleidigung~N33548

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33548 Dokument-Nr. 33548

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.