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Hindert ein Fußgänger einen Kraftfahrer am Einparken in eine Parklücke, weil der Fußgänger die Lücke für ein noch nicht eingetroffenes Fahrzeug freihalten will, so ist der Kraftfahrer zur Notwehr berechtigt. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Lesetipp - refrago:
Im zugrunde liegenden Fall fuhr der Angeklagte mit seinem PKW in einen
Das Bayerische Oberste Landesgericht bejahte zunächst eine Notwehrlage. Eine solche bestehe grundsätzlich gegenüber demjenigen, der unter Verstoß gegen § 1 StVO einen Verkehrsteilnehmer an der Benutzung eines öffentlichen Parkplatzes hindere. Dem Angeklagten habe aufgrund des Rechts zum
Im vorliegenden Fall habe der Angeklagte jedoch nach Ansicht des Oberlandesgerichtes sein Notwehrrecht überschritten und rechtsmissbräuchlich gehandelt. Zu berücksichtigen sei jedoch, dass das Recht zur Benutzung einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2012
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (zt/VersR 1995, 810/rb)
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Dokument-Nr. 14445
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