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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12.07.2004
1Z BR 49/04 -

Zwei Testamente mit gleichem Datum - welches gilt?

Wenn es zwei mit gleichem Datum versehene Testamente gibt, gelten beide als gleichzeitig errichtet, wenn nicht aufgeklärt werden kann, welches Testament später errichtet wurde. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte der Erblasser unter dem Datum 1. Oktober 1999 zwei Testamente verfasst, die sich inhaltlich widersprachen. Strittig war zudem, ob der Erblasser, der unter einer langjährigen schweren Alkoholkrankheit litt, zum Zeitpunkt der Errichtung der Testamente testierfähig war.

Nach Auffassung des Gerichts komme es auf die Frage der Testierfähigkeit nicht an. Zwei mit gleichem Datum versehene Testamente seien als gleichzeitig errichtet anzusehen, wenn nicht geklärt werden kann, welches Testament später errichtet wurde. Die Folge sei, dass sie sich wegen der inhaltlich widersprüchlichen Anordnungen aufheben und hier somit die gesetzliche Erbfolge Anwendung finde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2006
Quelle: ra-online Redaktion

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Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2005, 482Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2005, Seite: 482

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