kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wenn es zwei mit gleichem Datum versehene Testamente gibt, gelten beide als gleichzeitig errichtet, wenn nicht aufgeklärt werden kann, welches Testament später errichtet wurde. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte der Erblasser unter dem Datum 1. Oktober 1999 zwei Testamente verfasst, die sich inhaltlich widersprachen. Strittig war zudem, ob der Erblasser, der unter einer langjährigen schweren Alkoholkrankheit litt, zum Zeitpunkt der Errichtung der Testamente testierfähig war.
Nach Auffassung des Gerichts komme es auf die Frage der Testierfähigkeit nicht an. Zwei mit gleichem Datum versehene Testamente seien als gleichzeitig errichtet anzusehen, wenn nicht geklärt werden kann, welches Testament später errichtet wurde. Die Folge sei, dass sie sich wegen der inhaltlich widersprüchlichen Anordnungen aufheben und hier somit die gesetzliche Erbfolge Anwendung finde.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2006
Quelle: ra-online Redaktion
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerisches-Oberstes-Landesgericht_1Z-BR-4904_Zwei-Testamente-mit-gleichem-Datum-welches-gilt~N1823
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 1823
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.