wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 06.07.2001
1 St RR 57/2001 -

Ausbremsen eines Verkehrsteilnehmers kann strafbare Nötigung darstellen

Voraussetzung ist Aufzwingen einer Vollbremsung, eines Stillstandes oder einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit

Wird ein Verkehrsteilnehmer durch das Ausbremsen eines vorausfahrenden Verkehrsteilnehmers zu einer Vollbremsung, einem Stillstand oder einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit gezwungen, so liegt darin dann eine strafbare Nötigung (§ 240 StGB), wenn weder ein Ausweichen noch ein Überholen möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2000 beobachtete ein Autofahrer einen LKW-Fahrer dabei, wie er trotz eines LKW-Überholverbots einen Tanklastzug überholte. Der Autofahrer war darüber so erbost, dass er sich entschloss, den LKW-Fahrer verkehrserzieherisch zu maßregeln. Er setzte sich vor den LKW und bremste nachfolgend sein Fahrzeug Stück für Stück von 92 km/h auf 43 km/h ab. Der LKW-Fahrer musste aufgrund dessen sein Fahrzeug stark abbremsen, um nicht einen Auffahrunfall zu verursachen. Der Autofahrer wurde aufgrund dieses Verhaltens wegen Nötigung angeklagt.

Strafbarkeit wegen Nötigung bestand

Das Bayerische Oberste Landesgericht bejahte eine Strafbarkeit wegen Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB. Denn dies sei stets dann anzunehmen, wenn jemand sein Fahrzeug ohne verkehrsbedingten Anlass dermaßen abbremst, dass ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer zu einer Vollbremsung, einem Stillstand oder einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit gezwungen wird und auch keine Möglichkeit zum Ausweichen oder Überholen besteht. Dies sei hier der Fall gewesen.

Anwendung von Gewalt

Durch das Ausbremsen werde nach Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts Gewalt ausgeübt. Denn durch ein Ausbremsen entstehe beim nachfolgenden Verkehrsteilnehmer nicht nur eine psychische Zwangssituation. Vielmehr liege ein physisches Hindernis vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2014
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (zt/NJW 2002, 628/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2002, 628Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2002, Seite: 628
  • NZV 2001, 527Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2001, Seite: 527

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerisches-Oberstes-Landesgericht_1-St-RR-572001_Ausbremsen-eines-Verkehrsteilnehmers-kann-strafbare-Noetigung-darstellen.news18742.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18742 Dokument-Nr. 18742

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.