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Im Rahmen der Sozialhilfe müssen keine Leistungen für eine wöchentliche erotische Ganzkörpermassage erbracht werden. Es kommt weder eine Erhöhung des Regelsatzes noch eine Hilfe zur Pflege oder in sonstigen Lebenslagen in Betracht. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein schwerbehinderter Mann über die
Das Bayerische Landessozialgericht bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Er habe keinen Anspruch auf Leistungen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2020
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht, ra-online (vt/rb)
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