kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Genehmigungsfiktion im Krankenversicherungsrecht voraussetzt, dass die Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen entschieden hat. Diese Entscheidung muss dem Versicherten jedoch nicht innerhalb der Frist zugegangen sein.
Krankenkassen sollen über Leistungsanträge ihrer Versicherten in kurzer Bearbeitungszeit entscheiden. Um dieses Ziel durchzusetzen hat der Gesetzgeber mit dem Patientenrechtegesetz den Kassen eine dreiwöchige
Im zugrunde liegenden Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz begehrte der Antragsteller die Versorgung mit einem für seine Erkrankung nicht zugelassenen Arzneimittel. Die Krankenversicherung hatte nach Einschaltung des MDK innerhalb von drei Wochen den Antrag abgelehnt und den Bescheid versendet. Der Postdienstleister hatte die Auslieferung eines Schreibens an den Versicherten zwei Tage darauf dokumentiert. Kurz darauf wandte sich der Antragsteller an einen Rechtsanwalt, der bei der Krankenversicherten um eine Entscheidung im Sinne des Antragstellers bat. Die Krankenversicherung versandte nunmehr den ablehnenden Bescheid auch an den Bevollmächtigten. Als er dort einging, war bereits ein Zeitraum von über fünf Wochen verstrichen. Daraufhin machte der Antragsteller das Eintreten einer Genehmigungsfiktion geltend, da die Krankenversicherung nicht rechtzeitig entschieden habe, der Bescheid sei dem Antragsteller nicht zugegangen und erstmals gegenüber dem Bevollmächtigten bekanntgegeben worden. Das Sozialgericht hat die Krankenversicherung verpflichtet, den Versicherten mit dem Medikament zu versorgen. Hiergegen hat die Krankenversicherung Beschwerde eingelegt.
Das Bayerische Landessozialgericht hat den Beschluss des Sozialgerichts aufgehoben und entschieden, dass der Kläger keinen Anspruch auf die Medikamentenversorgung habe. Insbesondere sei keine Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3 a SGB V eingetreten, da die Krankenversicherung rechtzeitig über den Antrag entschieden habe. Die Genehmigungsfiktion knüpfe an eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2016
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerisches-LSG_L-5-KR-12116-B-ER_Genehmigungsfiktion-tritt-nur-bei-zu-spaeter-Entscheidung-der-Krankenkasse-ein~N22677
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22677
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.