wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.01.2012
L 3 U 61/10 -

Keine nachtägliche Korrektur der Verletztenrente bei Zusammentreffen mit Altersrente

Nachteile aufgrund von Anrechnungsvorschriften im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung müssen nicht von gesetzlicher Unfallversicherung ausgeglichen werden

Wer eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht, muss ab Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung damit rechnen, dass nicht beide Renten in voller Höhe ausgezahlt werden. Das gilt auch, wenn Versicherte den Beruf zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalles bereits seit Jahren aufgegeben haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.

Der 1944 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte im Jahre 1964 bei einem Arbeitsunfall in seinem Beruf als Drucker den rechten Arm verloren. Die gesetzliche Unfallversicherung bewilligte ihm deshalb eine Verletztenrente als Dauerrente, die sich nach dem Jahresverdienst eines Druckers errechnete. Dabei blieb es auch, als der Kläger sich wenig Jahre später zum Industriekaufmann und schließlich zum Betriebswirt qualifizierte.

Kläger hält Verrechnung der Altersrente und Verletztenrente auf Grundlage des Jahresverdienst eines Druckers für ungerechtfertigt

Als der Kläger 2004 eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhielt, wurde diese nach § 93 SGB VI nicht vollumfänglich ausgezahlt; Altersrente und Verletztenrente wurden gleichsam verrechnet. Dagegen wandte sich der Kläger mit dem Argument, für die Verletztenrente sei nicht das Jahresverdienst eines Druckers maßgeblich, weil er diesen Beruf bereits vor fast 40 Jahren aufgegeben hatte. Relevant sei der Jahresverdienst eines Betriebswirtes - dann wäre es wegen der höheren Berechnungsgrundlage nach § 93 Abs. 3 SGB VI nicht zur Verrechnung von Altersrente und Verletztenrente gekommen. Der Kläger hätte rund 800 Euro/Monat mehr an Rentenleistungen erhalten.

Zugrundelegung des Jahresverdienst eines Druckers bei Berechnung der Verletztenrente korrekt

Das Bayerische Landessozialgericht hat sich dem nicht angeschlossen. Die Berufsgenossenschaft habe zu Recht bei der Berechnung der Verletztenrente das Jahresverdienst eines Druckers zu Grunde gelegt. Die Rechtsvorschriften seien bei der ursprünglichen Bewilligung der Verletztenrente zutreffend angewandt worden; eine Korrektur in der späteren Zeit sei nicht veranlasst gewesen. Auch eine Abänderung aus Billigkeitsgründen sei nicht möglich.

Keine Anspruch auf Änderung der Leistungen aus gesetzlicher Unfallversicherung wegen rentenrechtlich bedingter Nachteile

Das Bayerische Landessozialgericht hat betont, dass Nachteile aufgrund von Anrechnungsvorschriften im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung ausgeglichen werden müssen. Ein Eingriff hinsichtlich seines Anspruchs auf Verletztenrente bestehe nicht. Damit ist geklärt, dass wegen rentenrechtlich bedingter Nachteile eine Änderung der Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht beansprucht werden kann.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2012
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerisches-LSG_L-3-U-6110_Keine-nachtaegliche-Korrektur-der-Verletztenrente-bei-Zusammentreffen-mit-Altersrente.news13491.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13491 Dokument-Nr. 13491

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.