wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 02.02.2012
L 11 AS 675/10 -

Hartz IV: Trotz Immobilienvermögen kann Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestehen

Immobilienvermögen durch Rückübertragungsanspruch nicht verwertbar und marktfähig

Übertragen Eltern ihrem Kind ein Wohnhaus und verpachtete landwirtschaftliche Flächen, vermeken jedoch im Grundbuch einen Rückübertragungsanspruch eine Weiterveräußerung des Grundeigentums ohne ihre Zustimmung zu verhindern, hat das Kind im Bedarfsfall Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Haus und landwirtschaftliche Flächen stellen in diesem Fall kein verwertbares und marktfähiges Vermögen dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte von seinen Eltern ein Wohnhaus und verpachtete landwirtschaftliche Flächen übertragen bekommen. Im Grundbuch hatten sich die Eltern einen Rückübertragungsanspruch vorbehalten, falls ohne ihre Zustimmung das Grundeigentum weiter veräußert werden sollte. Zudem war einem Enkelkind das Grundstück bis 2017 notariell gesichert. Aus ihrer Sicht wollten die Eltern - zugunsten Ihres Enkels - wegen des Umganges des Klägers mit Geld in der Vergangenheit ein Verschleudern der Immobilien verhindern. Als der Kläger Hartz IV- Leistungen beantragte, lehnte das Jobcenter Zahlungen ab, weil der Kläger nicht bedürftig sei. Das Mehrfamilienhaus sowie die landwirtschaftlichen Nutzflächen von mehr als 12.000 qm seien als Vermögen einzusetzen. Das Sozialgericht hatte die Entscheidung bestätigt und Leistungen der Grundsicherung ebenfalls versagt.

Haus und landwirtschaftliche Flächen sind kein verwertbares und marktfähiges Vermögen

Das Bayerische Landessozialgericht hat das Urteil des Sozialgerichts aufgehoben und das Jobcenter zu Leistungen nach dem SGB II verurteilt. Haus und landwirtschaftliche Fluren des Klägers seien kein Vermögen, das verwertbar und marktfähig sei. Das hindere der grundbuchgesicherte Rückübertragungsanspruch. Dieser diene nicht allein dem Zweck, den Nachrang der Hartz-IV-Leistungen zu unterlaufen, sondern auch dem legitimen Ziel, das Vermögen dem Enkelkind zu erhalten. Ein sittenwidriges Zusammenwirken des Klägers und seiner Eltern zulasten der Grundsicherung liege somit nicht vor.

Landessozialgericht verneint sittenwidriges Zusammenwirken der handelnden Personen

Das Bayerische Landessozialgericht hat eine weitere Fallkonstellation zur Verwertbarkeit von Grundstücksvermögen entschieden und damit Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II trotz eines Mehrfamilienhauses sowie die landwirtschaftlichen Nutzflächen von mehr als 12.000 qm festgestellt. Den Ausnahmefall des sittenwidrigen Zusammenwirkens der handelnden Personen hat das Landessozialgericht verneint.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2012
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerisches-LSG_L-11-AS-67510_Hartz-IV-Trotz-Immobilienvermoegen-kann-Anspruch-auf-Leistungen-nach-dem-SGB-II-bestehen~N13364

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13364 Dokument-Nr. 13364

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.