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Ein Fahrerlaubnisbewerber sollte seine Führerscheinprüfung in der Umgegend ablegen, in der der Schwerpunkt seiner künftigen Verkehrsteilnahme liegt. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und lehnte eine Ausnahmegenehmigung eines Führerscheinanwärters ab.
Die praktische Prüfung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis muss der Prüfling in aller Regel an seinem Wohn-, Ausbildungs- oder Arbeitsort ablegen. Für ein Ausweichen auf andere Prüfungsorte bestehen hohe Hürden.
Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Autofahrer aus München zusätzlich zu seinem PKW-Führerschein noch die Motorrad-Fahrerlaubnis erwerben. Die Ausbildung sollte im Rahmen eines Kompaktkurses bei einer auf Motorräder spezialisierten
Der Verwaltungsgerichtshof hält es für sinnvoll, wenn ein Fahrerlaubnisbewerber in der Nähe des Schwerpunkts seiner künftigen Verkehrsteilnahme geprüft wird. Die Prüfung solle unter den Bedingungen stattfinden, mit denen der Prüfling auch später konfrontiert werde. Dies seien aber bei einem in der Großstadt wohnenden Prüfling typischerweise die spezifischen Erscheinungsformen des dortigen Straßenverkehrs. Wer mit der praktischen Prüfung in den ländlichen Bereich ausweichen wolle, müsse hierfür einen triftigen Grund geltend machen. Daran mangele es hier aber. Den Hinweis des Münchners auf den spezialisierten Kompaktkurs bei der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2010
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
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Dokument-Nr. 10497
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