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Der Verfassungsschutzbericht 2008 darf bis zur Entscheidung in der Hauptsache nur unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlicht und an Dritte herausgegeben werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der
In dem
Ausschlaggebend für die Entscheidung des Bayerischen Verwaltunsgerichtshof war, dass im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2010
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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