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Pflanzengranulate, die als Arzneidrogen für traditionelle chinesische Medizin importiert werden, sind als Arzneimittel anzusehen. Daher ist für den Import eine Einfuhrerlaubnis erforderlich. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Eine mittelständische Firma im Landkreis Roth in Mittelfranken importiert Pflanzengranulate als Arzneidrogen für die traditionelle chinesische Medizin aus der Volksrepublik
Die Firma war hingegen der Auffassung, dass es sich lediglich um Rohstoffe handle, die erst durch die weitere Verarbeitung in der
Der Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass schon die Granulate als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2009
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern
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