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In dem Berufungsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Verbots von "Stevia rebaudiana Bertoni" (vertrieben u.a. als „Eisbär-Tee“ „Pfefferminz-Eistee“, „After-Dinner-Tee“ und „After Lunch Magen Kräuter Tee“) hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit zwei Fragen, die sich in dem Verfahren stellen, dem insoweit zuständigen Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt und so lange das Verfahrens ausgesetzt.
Die Klägerin, Herstellerin verschiedener Teesorten, begehrt die Aufhebung des nationalen behördlichen Verbots, das Produkt "Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanzen und getrocknete Blätter" in der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr zu bringen. Die Beteiligten streiten darüber, ob es sich dabei um ein neuartiges
Zentrale Frage ist, ob eine an einen bestimmten Unternehmer gerichtete Entscheidung der Europäischen Kommission, dass ein bestimmtes
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Bayerischen VGH vom 28.07.2009
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Dokument-Nr. 8223
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