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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 01.07.2009
9 BV 09.743 -

Vorlage an EuGH wegen Verbots "Stevia rebaudiana Bertoni"-Teesorten in der EU

Streit über neuartige Lebensmittel im Sinne der so genannten Novel-Food-Verordnung

In dem Berufungsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Verbots von "Stevia rebaudiana Bertoni" (vertrieben u.a. als „Eisbär-Tee“ „Pfefferminz-Eistee“, „After-Dinner-Tee“ und „After Lunch Magen Kräuter Tee“) hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit zwei Fragen, die sich in dem Verfahren stellen, dem insoweit zuständigen Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt und so lange das Verfahrens ausgesetzt.

Die Klägerin, Herstellerin verschiedener Teesorten, begehrt die Aufhebung des nationalen behördlichen Verbots, das Produkt "Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanzen und getrocknete Blätter" in der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr zu bringen. Die Beteiligten streiten darüber, ob es sich dabei um ein neuartiges Lebensmittel im Sinne der sog. Novel-Food-Verordnung handelt, das nur nach vorheriger Durchführung eines gemeinschaftsrechtlichen Genehmigungsverfahrens in Verkehr gebracht werden darf.

Europäischer Gerichtshof soll Vorabentscheidung treffen

Zentrale Frage ist, ob eine an einen bestimmten Unternehmer gerichtete Entscheidung der Europäischen Kommission, dass ein bestimmtes Lebensmittel als neuartiges Lebensmittel oder als neuartige Lebensmittelzutat in der Gemeinschaft nicht zugelassen ist, Bindungswirkung gegenüber einem anderen Unternehmer entfaltet, der dasselbe Lebensmittel in der Gemeinschaft in Verkehr bringt oder bringen will. Diese Frage hat nun der Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines so genannten Vorabentscheidungsverfahrens zu klären. Danach wird das Berufungsverfahren beim Bayerische Verwaltungsgerichtshof fortgesetzt werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Bayerischen VGH vom 28.07.2009

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