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Die Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft über das Gehalt des Geschäftsführers der Klinikum Bayreuth GmbH, da das persönliche Interesse des Geschäftsführers an der Vertraulichkeit trotz der öffentlichen Trägerschaft Vorrang hat. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Anlass für das Auskunftsverlangen des Nordbayerischen Kuriers war eine Verlängerung des Geschäftsführervertrags gewesen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte den mit den Vertragsverhandlungen befassten Krankenhauszweckverband verpflichtet,
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hingegen hat hier das persönliche Interesse des Geschäftsführers an der
Der Gesetzgeber habe den Kommunen lediglich auferlegt, darauf hinzuwirken, dass jedes Mitglied eines geschäftsführenden Unternehmensorgans vertraglich verpflichtet wird, sein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2012
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 13501
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