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Ab wann ein Schüler, der eine Prüfung versäumt hat, ausreichend entschuldigt ist, muss in der jeweiligen Schulordnung eindeutig geregelt sein. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im vorliegenden Fall hatte ein Passauer
Ein
Nach einem zunächst erfolglosem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Regensburg gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem
Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die zahlreichen, aufeinander verweisenden Vorschriften der Gymnasialschulordnung zum acht- und neunjährigen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2011
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
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