wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28.05.2014
7 B 14.22 und 7 B 14.23 -

Bemerkungen im Abiturzeugnis über Notenschutz für Legastheniker unzulässig

Gesetzliche Grundlage für Bemerkungen über Notenschutz für Legastheniker im Abiturzeugnis nicht gegeben

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass Bemerkungen im Abiturzeugnis über Notenschutz für Legastheniker (etwa die Nichtbewertung von Recht­schreib­leistungen) unzulässig sind.

Beim so genannten Notenschutz werden - im Gegensatz zum bloßen Nachteilsausgleich, etwa durch Verlängerung der Bearbeitungszeit zum Ausgleich einer Behinderung - an den Legastheniker geringere Leistungsanforderungen als an die übrigen Schüler gestellt, z.B. indem Rechtschreibfehler in die Bewertung nicht einfließen.

Abiturientinnen klagen gegen Bemerkung im Abiturzeugnis

Im zugrunde liegenden Verfahren hatten zwei Abiturienten, denen fachärztlich "Legasthenie" attestiert worden war, gegen in ihren Abiturzeugnissen enthaltene Bemerkungen, nach denen unter anderem Rechtschreibfehler nicht bewertet wurden, geklagt. Vor dem Verwaltungsgericht hatten sie keinen Erfolg.

Anspruch aller Prüflinge auf Chancengleichheit durch Bemerkung über Notenschutz für Legastheniker in erheblicher Weise betroffen

Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage für Bemerkungen über Notenschutz für Legastheniker im Abiturzeugnis. Über die Zulässigkeit von Maßnahmen des Notenschutzes einschließlich ihrer Folgen - etwa in Bezug auf das auszustellende Zeugnis - habe im Wesentlichen der parlamentarische Gesetzgeber zu entscheiden. Dies gelte jedenfalls bei schulischen Abschlussprüfungen, die für den beruflichen Werdegang bedeutsam seien. Denn wegen der mit Maßnahmen des Notenschutzes verbundenen Abweichungen von den allgemein geltenden Leistungsanforderungen sei der aus den Grundrechten auf Gleichbehandlung und Berufsfreiheit folgende Anspruch aller Prüflinge auf Chancengleichheit in erheblicher Weise betroffen. Maßnahmen des Notenschutzes in der Schule sehe der Gesetzgeber in Bayern gegenwärtig nicht vor. Sie seien - ebenso wie entsprechende Zeugnisbemerkungen - deshalb rechtlich unzulässig, solange der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit hierfür keine gesetzliche Grundlage geschaffen habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2014
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VGH_7-B-1422-und-7-B-1423_Bemerkungen-im-Abiturzeugnis-ueber-Notenschutz-fuer-Legastheniker-unzulaessig.news18343.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18343 Dokument-Nr. 18343

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.