wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 10.03.2010
7 B 09.1906 -

Verschärfter Verweis für Schüler wegen „Meinungsumfrage“ über Lehrer im Internet gerechtfertigt

Anonyme Beleidigungen führen zur Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Lehrer und Schülern

Einem Schüler, der im Internet ein Forum eröffnet, in dem anonym Beiträge über einen Lehrer eingestellt werden können, kann von seinem Schulleiter ein verschärfter Verweis erteilt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

In einem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im März entschiedenen Fall hat ein Schüler eines Dachauer Gymnasiums außerhalb der Schule in einem von ihm eingerichteten Internetforum eine „Meinungsumfrage“ über das dienstliche Verhalten eines namentlich genannten Lehrers seiner Schule gestartet. Zu dem Internetforum hatte jedermann Zugang und war aufgefordert, seine Zu- oder Abneigung über den Lehrer zu äußern. Die Besucher des Internetforums konnten ihre Beiträge über den Lehrer anonym einstellen. Zudem war mit der Überschrift des Forums „wer mag denn bitteschön herrn …??“ und dem ersten Wortbeitrag des initiierenden Schülers „alsoichnich! Der mit seinem Fenstertick *omg*“ von vornherein eine negative Tendenz des Internetforums vorgegeben.

Schüler schafft durch Forum „Internet-Pranger“

Der vom Schulleiter hierfür dem Schüler erteilte verschärfte Verweis wurde vom Gericht in zweiter Instanz bestätigt. Zwar dürfen Schüler ihre Meinung über das schulische Verhalten ihrer Lehrer auch im außerschulischen Rahmen äußern. Hierbei ist auch scharf formulierte Kritik erlaubt, solange die Grenze zur Strafbarkeit oder zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Lehrers nicht überschritten wird. Jedoch besteht in dem jetzt entschiedenen Fall die Besonderheit, dass der Schüler mit der Eröffnung des Forums über den einzelnen Lehrer nicht lediglich seine eigene Meinung über dessen Unterricht kundgetan hat. Denn der Schüler hat zugleich die spezifisch gerade von Internetforen ausgehende Gefahr („Internet-Pranger“) geschaffen, dass der betroffene Lehrer anonymen Beleidigungen und Beschimpfungen von Mitschülern ausgesetzt wird und hierdurch das für den Schulunterricht notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Schülern und dem betroffenen Lehrer zerstört werden kann.

Vergleich mit "Spick-mich"-Forum hier nicht möglich

Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 23. Juni 2009 das Internetportal „spickmich“, in dem Schüler ebenfalls anonym ihre Lehrer anhand fest vorgegebener Kriterien bewerten können, für zulässig gehalten. Allerdings konnte im Unterschied zur „spickmich“-Entscheidung im vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Fall jeder Besucher des Internetforums frei seine gegebenenfalls auch beleidigenden Beiträge einstellen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2010
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VGH_7-B-091906_Verschaerfter-Verweis-fuer-Schueler-wegen-Meinungsumfrage-ueber-Lehrer-im-Internet-gerechtfertigt~N9555

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9555 Dokument-Nr. 9555

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.