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Es ist grundsätzlich unzulässig, dass Kinder einen aus den Namen der Eltern gebildeten Doppelnamen führen. Denn dadurch soll verhindert werden, dass es in den folgenden Generationen zur Bildung von Namensketten kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied ebenfalls, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2015
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 20658
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