wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 04.02.2009
4 N 08.778 -

Stadt nicht für Regelungen gegen Kinderarbeit zuständig: Friedhofsatzung der Landeshauptstadt München teilweise unwirksam

Steinmetz darf Natursteine aus Kinderarbeit verwenden

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Friedhofsatzung der Landeshauptstadt München teilweise unwirksam ist. Die Stadt hatte in ihre Satzung eine Bestimmung aufgenommen, wonach nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt worden sind. Einer Gemeinde fehlt jedoch, wie im Übrigen bereits auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz kürzlich entschieden hat, die Zuständigkeit zum Erlass einer solchen Regelung.

Ein Steinmetzbetrieb, der sich überwiegend mit der Herstellung und Errichtung von Grabmalen befasst und zu diesem Zweck auch Natursteine aus Indien und anderen Ländern der Dritten Welt bezieht, hat gegen die Satzung der Landeshauptstadt München einen Normenkontrollantrag gestellt. Er vertritt die Auffassung, die Bekämpfung der Kinderarbeit gehöre nicht zu den gemeindlichen Aufgaben. Im Übrigen werde er durch die Satzung unverhältnismäßig in seiner Berufsfreiheit beschränkt und in seinem Eigentumsrecht verletzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab dem Normenkontrollantrag statt und erklärte die umstrittene Satzungsregelung für unwirksam.

Richter: Bemühungen der Stadt sind anerkennenswert - Stadt ist aber nicht zuständig

Die verständlichen und anerkennenswerten Bemühungen der Stadt, zur Verhinderung ausbeuterischer Kinderarbeit gerade in Steinbrüchen außerhalb Europas beizutragen, finden nach Auffassung des Gerichts dort ihre Schranke, wo der gemeindliche Zuständigkeitsbereich ende. Die Gemeinden könnten nur Angelegenheiten mit einem spezifisch örtlichen Bezug regeln. Ein solcher fehle aber bei der Bekämpfung von Kinderarbeit. So sei bisher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch anerkannt, dass die Gemeinden keine Kompetenz zur Forderung nach atomwaffenfreien Zonen oder für Satzungen zum Klimaschutz hätten. Weder die Bayerische Gemeindeordnung noch das Bestattungsgesetz enthielten eine Ermächtigungsgrundlage für eine entsprechende kommunale Regelung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 04.02.2009

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VGH_4-N-08778_Stadt-nicht-fuer-Regelungen-gegen-Kinderarbeit-zustaendig-Friedhofsatzung-der-Landeshauptstadt-Muenchen-teilweise-unwirksam.news7389.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7389 Dokument-Nr. 7389

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.