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Für eine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer bei Ehegatten und Lebenspartnern kommt es grundsätzlich nicht auf das Gesamteinkommen beider, sondern auf die Einkünfte des Zweitwohnungsteuerpflichtigen an. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und änderte damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts München zur Steuerpflicht einer Zweitwohnungsinhaberin in München entsprechend ab.
Nach dem Kommunalabgabengesetz wird eine Steuer auf das Innehaben einer Wohnung nicht erhoben, wenn die Summe der positiven
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs normiert die für eine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer geltende erhöhte Einkünftegrenze keine Haushaltsbesteuerung von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2014
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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