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Gemeinden dürfen auf Basis des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes per Satzung auch eine Steuer auf Zweitwohnungen in ihrem Gebiet bei einer Eigennutzung von nur 14 Tagen erheben. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten Eigentümer von Zweitwohnungen gegen Zweitwohnungssteuerbescheide des Marktes Bodenmais. Die Eigentümer hatten zur Vermietung ihrer Wohnungen an Touristen eine zentrale Vermietungsgesellschaft gegründet, und sich dabei verpflichtet, ihre Wohnungen nur an höchstens 14 Tagen im Jahr selbst zu nutzen. Sie argumentierten im gerichtlichen Verfahren unter anderem damit, dass die Satzung des Marktes Bodenmais rechtswidrig sei, weil eine Besteuerung auch im Fall einer so kurzen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hielt jedoch im Ergebnis die Zweitwohnungssteuersatzung des Marktes Bodenmais für rechtmäßig. Auch bei einer auf 14 Tage pro Jahr beschränkten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2010
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern
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