wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.09.2021
25 NE 21.2226 -

Corona: Bayerischer Verwaltungs­gerichtshof bestätigt vorläufig bayerische 3G-Regelung

Eingriffe in die Freiheitsrechte der Betroffenen zur Eindämmung des Infektions­geschehens geeignet, erforderlich und angemessen

Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat die sogenannte 3G-Regelung in Bayern als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt und einen gegen die entsprechende Vorschrift gerichteten Eilantrag einer Antragstellerin aus dem Raum München abgelehnt.

§ 3 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung macht den Zutritt zu bestimmten Innenräumen (z.B. von Sport-, Freizeit-, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Gaststätten oder Betrieben für körpernahe Dienstleistungen) davon abhängig, dass die betroffene Person im Hinblick auf das Corona-Virus geimpft, genesen oder negativ getestet ist.

Normenkontrolleilverfahren

Dadurch sah die Antragstellerin ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, ihre allgemeine Handlungsfreiheit und den allgemeinen Gleichbehandlungssatz verletzt und hat deshalb in einem Normenkontrolleilverfahren die vorläufige Außervollzugsetzung dieser Regelung beantragt.

Eingriffe in die Freiheitsrechte der Betroffenen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geeignet, erforderlich und angemessen

Der für das Infektionsschutzrecht zuständige 25. Senat hat den Antrag abgelehnt. Die 3G-Regelung erweise sich bei summarischer Prüfung voraussichtlich als rechtmäßig. Angesichts des derzeitigen pandemischen Geschehens mit wieder steigenden Infektions-, Hospitalisierungs- und Todeszahlen seien die Eingriffe in die Freiheitsrechte der Betroffenen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geeignet, erforderlich und angemessen. Zu berücksichtigen sei insbesondere auch, dass die angefochtene Regelung einen Ausgleich für „Lockerungen“ zuvor deutlich eingriffsintensiverer Grundrechtsbeschränkungen und damit ein milderes Mittel gegenüber einer vollständigen Schließung oder stärkeren Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten darstelle. Auch der allgemeine Gleichheitssatz sei nicht verletzt. Der Verordnungsgeber habe annehmen dürfen, dass von geimpften, genesenen oder getesteten Personen ein geringeres Infektionsrisiko ausgehe, als von anderen Personen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2021
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VGH_25-NE-212226_Corona-Bayerischer-Verwaltungsgerichtshof-bestaetigt-vorlaeufig-bayerische-3G-Regelung~N30822

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30822 Dokument-Nr. 30822

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.