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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die landesrechtliche Glücksspielregelung, die einen Mindestabstand zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen von 250 Metern vorsieht, für voraussichtlich unionsrechtswidrig erachtet und der Beschwerde eines Passauer Wettvermittlungsunternehmens stattgegeben.
Dem Unternehmen wurde von der Regierung von Niederbayern sofort vollziehbar untersagt, eine
Der BayVGH hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts nun abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Untersagung der Sportwettvermittlung angeordnet. Das Mindestabstandsgebot sei zwar grundsätzlich geeignet, die Verwirklichung des mit ihm verfolgten Ziels des Jugend- und Spielerschutzes zu gewährleisten, indem es dazu beitrage, die Gelegenheiten zum Spiel zu verringern.
Das Mindestabstandsgebot verletze jedoch voraussichtlich die europarechtlich garantierte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2023
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32747
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