wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29.12.2021
20 NE 21.3037 -

Bayern: Bekleidungs­geschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung

Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat den Eilantrag eines Bekleidungs­unternehmens gegen die 2G-Regelung als unzulässig abgelehnt, weil Bekleidungs­geschäfte dieser Zugangsbeschränkung als Geschäfte zur "Deckung des täglichen Bedarfs" nicht unterfallen.

Die Antragstellerin hatte sich gegen § 10 Abs. 1 Satz 1 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) gewandt, wonach Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handelsangebote nur für geimpfte oder von einer Coronainfektion genesen Personen sowie Kindern unter 14 Jahren betreten werden dürfen. Eine Ausnahme sieht die Vorschrift für Geschäfte vor, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen.

Der BayVGH lehnte den Eilantrag ab, weil die von der Antragstellerin betriebenen Bekleidungsgeschäfte der Deckung des täglichen Bedarfs dienen, für die die 2G-Regelung nicht gelte. Der Antragstellerin fehle es daher bereits an der erforderlichen Antragsbefugnis, weil sie durch die angegriffene Vorschrift nicht in ihren Rechten verletzt sei. Der Verordnungsgeber habe in § 10 Abs. 1 Satz 2 der 15. BayIfSMV einen Katalog an Geschäften genannt, die dem täglichen Bedarf dienen. Darin seien auch solche aufgenommen worden, die vergleichsweise eher selten und i.d.R. anlassbezogen aufgesucht würden (z. B. Optiker, Hörakustiker, Baumärkte und Weihnachtsbaumverkäufe), sowie solche, die eindeutig nicht der Grund- und Akutversorgung zuzuordnen seien (Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte). Der Katalog an Geschäften zum täglichen Bedarf sei zudem ausdrücklich eine nicht abschließende Auflistung ("insbesondere"). Vor diesem Hintergrund sei der Begriff der Geschäfte, die der "Deckung des täglichen Bedarfs" dienen, so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.

Anders als das OVG Niedersachsen hatte der BayVGH nicht darüber zu entscheiden, ob die 2G-Regelung eine notwendige Schutzmaßnahme ist, weil der Antrag bereits unzulässig ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2021
Quelle: Bayerische Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VGH_20-NE-213037_Bayern-Bekleidungsgeschaefte-dienen-dem-taeglichen-Bedarf-und-fallen-nicht-unter-die-derzeitige-2G-Regelung.news31233.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31233 Dokument-Nr. 31233

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.